
Markt 14 / Einrichtung eines Drogeriemarktes
In den Jahren 2010 und 2011 konnte die letzte marode Immobilie im Bereich des Marktes in Ordnung gebracht werden. Das ehemalige Hotel "Goldner Stern" erstrahlt wieder im neuen Glanz.
Sanierungsgebiet ''Altstadt Kamenz'' - Größe und Lage 46 ha
Ziele:- Modernisierung und Instandsetzung der vorhandenen Bausubstanz
- Äußere Gestaltung, dem historischen Charakter Rechnung tragend
- Überbauungsgrad behutsam entkernen
- Altstadtgerechte Neugestaltung von Straßen und Plätzen
- Verkehrsberuhigung in ausgewählten Bereichen
- Schaffung von Stellplätzen am Rande bzw. außerhalb des Sanierungsgebietes
Besonderheit:
Jeder Eigentümer erhält im Grundbuch einen ''Sanierungsvermerk'' eingetragen.
Die sanierungsrechtliche Genehmigung ist bei der Stadt Kamenz zu beantragen, für:
- Verkauf von Grundstücken und Gebäuden
- Hypotheken- / Grundschuldeintragungen
- Neuordnung eines Grundstücks
- sonstige wertsteigende Veränderungen

Erhaltungsgebiet - Größe und Lage: 46 ha
Ziele:- Erhaltung und Sicherung wichtiger Quartiere
- Erneuerungsprozess in der Regel von privater Initiative der Eigentümer
Zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes bedarf im räumlichen Gestaltungsbereich der Erhaltungssatzung der Abbruch, die Änderung, die Nutzungsänderung sowie die Errichtung baulicher Anlagen der Genehmigung.

Gestaltungssatzung
Größe:Der Geltungsbereich der Gestaltungssatzung umfasst das Flächendenkmal Kamenz Altstadt, in der Satzung als Zone I bezeichnet, und den vorgelagerten innerstädtischen Bereich, in der Satzung als Zone II bezeichnet.
Die räumliche Begrenzung der Zonen I und II finden Sie im § 2 der Gestaltungssatzung
Ziel:
- Die Satzung bildet die rechtliche Grundlage, das Stadtbild und die alten
Straßenzüge zu schützen und zu erhalten.
- Neubauten sollten so eingegliedert werden, damit der Gesamteindruck der Stadtanlage nicht gestört wird.
- Die Altstadt soll weiterhin den Charakter einer Mischung von individuell
gestalteten und in verschiedenen Zeitepochen entstandenen Einzelbauten
beibehalten.
Genehmigungspflicht
Alle verändernden Maßnahmen an Gebäuden und Gebäudeteilen, die von öffentlichen Verkehrsflächen einsehbar sind sowie alle Abbruchmaßnahmen bedürfen in dem durch die Gestaltungssatzung bestimmten Bereich der Genehmigung.

Förderung privater Baumaßnahmen
Bei größeren Vorhaben sollte ein Architektur- oder Planungsbüro eingeschalten werden.Zur Beantragung der Fördermittel sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Untersuchung der vorhandenen Bausubstanz auf Schäden und konstruktive Mängel
- Raum- und Nutzungskonzeption (eventuell Grundrissänderungen)
- Ermittlung der Wohn- und Nutzfläche
- Voraussichtliche Gesamtkosten
Abstimmung mit
- Amt für Stadtentwicklung und Bauwesen
- Sanierungsberater
- Untere Denkmalschutzbehörde des Landratsamtes Kamenz
Nach Feststellung der Höhe des Zuschusses, wird zwischen der Stadt und dem Eigentümer eine Modernisierungsvereinbarung abgeschlossen. Erst dann kann mit der baulichen Maßnahme begonnen werden.
Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt entsprechend der Festlegungen der Modernisierungsvereinbarung.
Allgemeine Hinweise
Abschreibungen entsprechend EinkommenssteuergesetzIn förmlich festgelegten Sanierungs- sowie Entwicklungsgebieten besteht die Möglichkeit der erhöhten Absetzung für Herstellungs- oder Anschaffungskosten bei Gebäuden mit städtebaulicher, geschichtlicher oder historischer Bedeutung, entsprechend der Bescheinigungsrichtlinie zur Anwendung der §§ 7h, 10f und 11a Einkommenssteuergesetz.
Voraussetzungen:
1. Der Antrag auf Erteilung vorgenannter Bescheinigung ist an die Stadtverwaltung Kamenz zu stellen.
2. Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Stadt und dem Eigentümer (vor Beginn der Baumaßnahme)
Dazu sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Eigentumsnachweis
- Bestandspläne des Gebäudes, Lageplan
- Bau- und Leistungsbeschreibung
- Sanierungsrechtliche Genehmigung / Festlegungsprotokoll
Ansprechpartner
Die Mitarbeiter des Sachgebietes für Stadtentwicklung und Bauwesen sowie der von der Stadt Kamenz eingesetzte Sanierungsbeauftragte, werden Sie über alle Bereiche der städtebaulichen Erneuerung informieren und beraten.Die Sanierungsberatung ist für die Eigentümer kostenlos und findet nach individueller Terminabsprache statt.
Stadtverwaltung Kamenz
Sachgebiet Stadtentwicklung/Bauwesen
Markt 1
01917 Kamenz
Tel. 03578 379 213
Fax 03578 379 298
Ansprechpartner DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH
Frau GüntherSagarder Weg 5
01109 Dresden
Telefon: 0351 40752222
Fax: 0351 40752229

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